Antwort
WEG-Konten müssen immer als Offene Fremdgeldkonten geführt werden. Das bedeutet Kontoinhaber ist immer die WEG und geführt wird das Konto per Vollmacht vom gewählten Verwalter. Das ist so auch gesetzlich vorgeschrieben. Wird das nicht so gemacht, dann macht sich der Verwalter ggf. strafbar und schadenersatzpflichtig. Diese Konten sind pfändungssicher und schützen die WEG vor einer Pleite des Verwalters.