Hallo zusammen,
ab dem 1. Juni habe ich bei mir in der WG eine neue Mitbewohnerin. Es sollen alle Mitbewohner im Mietvertrag der Hausverwaltung stehen.
Jetzt zu dem Problem: Meine neue Mitbewohnerin (29 Jahre) kommt ursprünglich aus Griechenland & hat nun auch zum 1. Juni einen neuen Job. Dementsprechend verlangt die Hausverwaltung eine Bürgschaft. Die Miete wurde bisher von meinem Konto jeden Monat abgebucht und mein bisheriger Mitbewohner hatte einen Dauerauftrag für seine Miete auf mein Konto. So soll es auch weiterlaufen. Da ihre Mutter aber in Griechenland lebt, hätte sie nur eine Freundin hier, die auch erst seit 2 Monaten in einem neuen Job ist, mit ihr aus Griechendland kam, und als Brüge in Frage kommt. Beide wohnen ab 1. Juni jew. in einer neuen WG.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ihre Freundin trotz der Umstände für sie bei der Hausverwaltung bürgen?
Und wenn nicht - könnte ich es obwohl ich im Mietvertrag stehe? Insofern, dass die Miete sowieso von meinem Konto abgebucht wird?
Danke schonmal vorab für eine Antwort auf die kniffelige Frage :)