Hallo,
ich bin auf ein Problem gestossen, welches ich selbsständig nicht lösen konnte bisher.
Fall: Kunde schließt eine Vertrag zur Berufsunfähigkeit ab. Der Vertreter hat wissentlich die falsche Berufsbezeichnung angegeben, welche eindeutig nichts mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat. Aussage des Vertreters: "Das ist so in Ordnung." Der Kunde wurde also in die falsche Berufsgruppe eingeordnet und möchte dahingehen nun den Vertrag rückabwickeln. Nach dem neuen vvg müsste dies möglich sein. ($$16 Satz 3, §§ 17 Satz 2 und $22 in verbindung mit §123 bgb) Nun ist google hier leider nicht mein Freund, da nur auf Rechte des VR verwiesen wird. Kennt jemand zufällig eine Lösung? Der Versicherungsombudsmann kann ein Verfahren einleiten aber nicht beraten. Der nächste Fachanwalt ist 100km entfernt und gibt nur in einem kostenpflichtigen Termin Auskunft. Es gibt soweit ich weiß ein BGH-Urteil von 2001 aber auch dazu finde ich nichts. Nach langer Suche hoffe ich also, dass mir hier jemand helfen kann
Gruß
Fabians