Guten Tag.

Die Basler Versicherung bietet eine BU an mit einem besonderen frage bogen "Für Junge Leute"

Hier wird in einem abfragezeitraum von 3 Jahren erfragt ob so wörtlich "n Beschwerden der folgenden Punkte haben/hatten und/oder sich deswegen in ärztlicher Behandlung, Beratung oder Untersuchung befinden/befunden haben." Bild Link: https://ibb.co/1JZktTN

Ein schreiben von einem Psychotherapeuten sagt allerdings: "befand sich [...] bis 03.09.2019 in Ärztlicher Behandlung [...] Es bestand die Diagnose ADS"

Laut Basler Versicherung hieß es das die ADHS dennoch anzugeben ist, das sehen ich und ein Versicherer allerdings anders. Der Wortlaut sagt klar für uns vor 3 Jahren, und das ist ab morgen der fall. Ich kann mir auch nicht vorstellen auf welcher Grundlage das dennoch verlangt werden würde, dafür müsste man den Wortlaut verändern. Gibt es andere Interpretationen?