Habe einen Brief von einem Anwalt bzgl. Besitzstörungsklage wegen Falschparken erhalten. Es kam ein gelber Zettel von der Post, auf dem nur „Einschreiben“ stand. Dieser kam ca. am 27.09.19 an. Da ich wegen einem grippalen Infekt lange ausgeknockt war und Bettruhe hegte, kam ich erst am 04.10.19 dazu, den Brief abzuholen und fiel gleich aus allen Wolken.
In dem Brief drohte mir ein Anwalt mit einer Anklage, würde ich nicht 300 € bis 03.10.2019 bezahlen. Die Frist war also schon verstrichen und hätte ich gewusst, wie dringend das Schreiben war, hätte ich es trotz Krankheit abgeholt. Dachte mir nur, es wäre etwas vom Finanzamt, das warten könnte...
Ich habe dann das Geld sofort (am 04.10.19) überwiesen. Die Unterlassungsanzeige werde ich persönlich am Montag in die Kanzlei vorbei bringen. Zusätzlich habe ich dem Rechtsanwalt ein E-Mail geschrieben, in dem ich ihm meine Situation erklärt habe.
Ich kann nachweisen, dass ich den Brief erst am 04.10.2019 geöffnet habe... Droht mir trotz alledem eine Anzeige? Wenn diese schon getätigt wurde, denkt ihr, unter diesen Umständen würde sie zurückgezogen werden? Habe echt Bammel, als Schülerin verdient man ja auch nicht so viel... Danke im Voraus für die Antworten.