Wir haben über unserem angemieteten Parkplatz Äste eines Nussbaumes. Wenn dieser die Nüsse verliert ist der Parkplatz förmlich nicht benutzbar. Jetzt weigert sich die Hausverwaltung diese Äste zu beseitigen. Ich zahle den Parkplatz und er steht im Mirtvertrag. Ist die Hausverwaltung zum zurück schneiden des Baumes zur uneingeschränkt Nutzung der Parkplätze verpflichtet?