Reicht es, wenn der Vermieter meine schriftliche Mietvertragskündigung per SMS bestätigt?
Die Kündigung habe ich als Brief per Einschreiben-Einwurf an die Adresse meines Vermieters geschickt (per Rückschein wäre es aber vllt. besser gewesen...). Den Einlieferungsbeleg von der Post habe ich noch. Nun hat er mir per SMS geantwortet, dass er die Kündigung erhalten hat und dieser zustimmt.
Stehe ich so schon auf der sicheren Seite oder muss ich von ihm unbedingt noch eine Bestätigung auf Papier mit seiner Unterschrift haben? Denn wie ich im Internet gelesen habe, sei die Bestätigung des Vermieters (v.a. die schriftliche) reine Formalität, aber keine Notwendigkeit.
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