Ich habe für meinen Sohn 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen, für die ich auch heute noch der Versicherungsnehmer bin. Mein Sohn bezieht seit 2017 Sozialhilfe. Nun ist in der Zwischenzeit durch regelmäßige Zahlungen meinerseits der Rückkaufswert der Versicherung deutlich über die Freigrenze von 5000€ gestiegen.

Das Sozialamt forderte meinen Sohn nun auf, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und sich den den Freibetrag auszahlen zu lassen (sofern das überhaupt möglich ist).

Der Betreuer bei der Versicherung ist der Meinung, dass diese LV nicht dem Vermögen meines Sohns zuzurechnen ist, da ich ja der Versicherungsnehmer sei, mein Sohn somit keinen Zugriff hätte, sondern nur Begünstigter wäre.

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?