Ich würde mich fürs nächste jahr bei der Polizei im gehobenen Dienst bewerben.

Nun zu meiner Frage.

Man sollte währenddessen kein laufendes Ermittlungsverfahren haben und abgesehen davon bereits eingestellte Verfahren o.ä. in der Bewerbung angeben.

Ich hatte in meiner jungend jedoch zwei Ermittlungsverfahren laufen die problemlos eingestellt worden sind. Der Grund hierfür war Erschleichen von Leistungen. Im Führungszeugnis steht nichts davon und wie schon erwähnt wurde ich nicht verurteilt die Verfahren wurden eingestellt.

Könnte man mich trotzdem noch ganz einfach aus dem Auswahlverfahren ausschließen ??

vielen dank im voraus