Hallo Zusammen,
nach 19 muss ich erfahren, dass meine Mutter nicht im Grundbuch des Elternhauses steht. Mein Vater wusste davon auch nichts.?Ein Erbschein wurde bis heute weder von mir und meinen beiden Geschwistern beantragt noch von meinem Vater. Frage: Wenn wir keinen Erbschein beantragen, steht uns der Pflichtteil der Mutter dann nichts mehr zu? welche Gründe gäbe es, jemanden aus dem Grundbuch zu löschen? Ich habe nur einen Zettel aus Pergamentpapier gefunden, auf dem die Löschung im Jahre 1985 veranlasst wurde. Es ist unser leiblicher Vater und er steht alleinig derzeit im Grundbuch. Über eine Antwort würde ich mich freuen.