Antwort
Nun ja, das habe ich schon herausbekommen: "Es gehört zum Wesen des Wettbewerbs, dass Kunden abgeworben werden. Im Wettbewerb hat grundsätzlich niemand Anspruch auf Erhaltung seines Kundenstamms." (http://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/4-nr-10-uwg/12-abwerben/aabwerben-von-kunden). Und der Vertrag müsste ein ein nachvertragliches Wettbewerbverbot enthalten - tut er aber nicht.