Geschäftsführergehalt beziehen obwohl nicht operativ tätig?
Eine GmbH hat 3 Geschäftsüfhrende Gesellschafter, 2 davon streiten sich und einer setzt nach gemeinsamer Absprache mit den anderen beiden für einige Monate seine Tätigkeit aus und zieht sich zurück, seine Aufgaben werden von der Vertretung übernommen, das Gehalt wird weiter gezahlt, auch der Firmenwagen bleibt. A) ist das rechtlich einwandrei? b) gibt es für diese bezahlten "Auszeiten" eine zeitliche Begrenzung? Danke für Antworten!
Viele Grüße!!
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