Hallo,

Heute habe ich einen Brief von unserem Verpächter erhalten, dass diesem aufgefallen ist, dass die Erbpachtzahlungen in den letzten 8 Jahren nicht gezahlt wurden.

Nun fordert er diese nachträglich ein.

Meine Frage ist nun, ob dies so möglich ist, unterliegt die Erbpacht nicht einer Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. Paragraph 195 BGB?

Dürfte er dann nicht nur die Erbpachtzahlungen für 3 Jahre statt 8 verlangen?