Hallo ihr Lieben,

Heute benötige ich einen Rat...

Vor ca. 2 Jahren bezog ich eine neue Wohnung. Letztes Jahr kam der "alte" Vermieter auf mich zu, eine Türe, welche ich mit seiner Erlaubnis in den Keller abgestellt hatte, wäre verzogen. Dem neuen Mieter ist dieses aufgefallen...

Der neue Mieter ließ die Tür daraufhin vom Schreiner richten...Jetzt schreibt mich der Vermieter an, dass ich mich an den Kosten beteiligen soll andererseits würde er den Rechtsweg wählen....es liegt nichts schriftliches vor, dass ich die Türe seinerzeit mit seiner Einwilligung in den Keller gestellt habe.

Darf er dass?

LG