Also einfach so umschulen, da gibt es meines Wissens keine Förderung! Nur weil Dich Dein Job nervt bekommst Du keine Unterstützung. Mit 40 gehörst Du noch nicht zum alten Eisen. Du musst ja immerhin noch etwa 25 Jahre arbeiten. Sicher hast Du noch ganz gute Chancen am arbeitsmarkt, aber das Risiko und die Finanzierung musst Du selbst tragen!

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Es ist der Gewinn gemeint - alle Aufwendungen die Du hast können angesetzt werden. du wirst nachträglich die Steuerbescheide vorlegen müssen.

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Die Erziehungszeit wird wir Dir auf jeden Fall bei der Rentenversicherung angerechnet. Ich denke, Du hast noch weitere 5 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Danach bekommst Du ALG2. Wegen Höhe und genauer Klärung empfehle ich Dir ein Gespräch bei der Arbeitsagentur. Auf jeden Fall eine interessante Frage, die Du gestellt hast. Dürfte ja auch kein Einzelfall sein. War die Kündigung rechtens? Du warst doch schon schwanger, oder?

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Schau mal hier meiomei, das wurde hier unlängst hinlänglich diskutiert! Bestimmt hilt Dir das weiter! Ich denke hier handelt es sich um die Dir angebotene Anlage!

http://www.finanzfrage.net/frage/angebot-fuer-fondsgebundene-ruerup-rente-allianz-basis-rente-index-select-gute-anlage

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Die Entscheidung, ob man eine Umkehrhypothek macht, hängt nicht hauptsächlich vom Alter ab. Es spielt dabe eine Rolle, ob Erben da sind, denen man eventuell etwas hinterlassen möchte oder wirklich den Kapitalverzehr wünscht. Manche Anbieter gewähren die Umkehrhypothek erst ab einem Alter von 65 Jahren. Man bekommt ein Darlehen auf einen Teilwert des Hauses (niemals den vollen Wert) und muss keine Zins- oder Zinszahlungen leisten. Das trifft dann erst die Erben, oder wenn man auszieht.. damit wird dann der Restwert des Hauses aufgebraucht. Man sollte sich gut überlegen, ob man das tut. Sicherlich ist es aber eine Möglichkeit im Alter über mehr Liquidität zu verfügen.

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Sobald man ein Gewerbe anmeldet, kommt das Finanzamt normalerweise auf Dich zu und teilt Dir eine Steuernummer mit. Da Du Dich selbst krankenversichern musst, würde ich mal bei Deiner Versicherung anfragen, welcher Betrag für Dich anfällt, wenn Du Dich freiwillig versicherst. Du musst dann meines Wissens regelmäßig Einkommennachweise bringen und kannst Dich für ca. 350 Euro pro Monat versichern, da Du ja nur wenig verdienst. Wenn Du googelst, dann findest Du unter der Stichwortsuche "Steuerrechner, Selbständige" diverse Rechner, die Dir die Steuerschuld mitteilen, kommt ja auch auf die Kosten an, die Du entgegenrechnen kannst.

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Die Kosten der Nachlassabwicklung können vom Nachlasswert abgesetzt werden. Hierunter fallen auch die Kosten des Testamentsvollstreckers bei Abwicklungsvollstreckung. Die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind hingegen nicht abzugsfähig, vgl. § 10 Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz.

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§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BEEG macht einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Voraussetzung. Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Im Übrigen ist das Elterngeld auch eine Familienleistung im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, so dass dieses Gesetz auch für Grenzgänger zur Anwendung kommt, die ein Arbeitsverhältnis in Deutschland, ihren Wohnsitz aber im EU-Ausland haben.

Demnach wäre alles im Lot, wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast.

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Das wichtigste ist doch, dass Du einen Job hast, oder? Wenn Du den ausführen kannst, Du beziehst ja BU??? muß ja einen Grund haben, dann würde ich den Job annehmen um endlich wieder Fuß im Berufsleben zu fassen. Du bist der ARGE gegenüber zur Ehrlichkeit verpflichtet, wenn Du Einkünfte hast, dann musst Du das melden. Durch Trinkgelder kannst Du sicher viel auf die Seite bringen, dann vielleicht eine Umschulung machen und wieder Fuß fassen.

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