Zunächst solltet ihr im Dienstvertrag nachlesen, ob zwei Termine für die Gehaltszahlung darin vorgesehen sind. Falls nein, sofern es einen Betriebsrat gibt, muss dieser der Änderung zustimmen. Hierzu hat der Arbeitgeber entsprechende Gründe vorzulegen, die ich als Kaufmann jedoch gut verstehen kann, da er ggf. so eine monatlich effektivere Kosten- u. Erlösrechnung starten kann. Letztlich ist es sein Recht, sofern keine Benachteiligung für seinen Arbeitnehmer entsteht. Sollte alles stimmig sein, und der Arbeitgeber sein Recht zu einer Umstellung ausüben, muss er die finanzielle Situation seiner Arbeitnehmer berücksichtigen, d.h. ggf. auf Antrag muss er vor Inkrafttreten der neuen Regelung am 15. und am 30. das Gehalt je zur Hälfte zahlen. Ich denke, dass ein seriöser Arbeitgeber hierzu keine Einwände haben wird. Was die Änderung der Daueraufträge angeht, das liegt alleine in der Pflicht des Schuldners, also euch selbst. Ausser der Bank die neuen Daten zu übermitteln, kostet es keine Arbeit, denn die übernimmt die Bank für Sie.

Eifel57

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