Bauliche Veränderungen beim Wohnungseigentum(Balkonverglasung)
wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Schigebiet . Durch die Lage unseres Balkons ist er Witterungseinflüssen wie Schnee und Eis ausgesetzt. Wir hatten öfters(ca. 1x/Woche) bis zu einem 3/4 Meter Schnee zum Wegschaufeln. Wenn das nicht sofort passiert, bildet sich unter Umständen Tauwasser, Frost-, bzw. Feuchtigkeitsschäden am Balkon und somit am ganzen Gebäude
können die Folge sein. Darum haben wir den Balkon verglasen(ohne Einverständnis der Miteigentümer) lassen.Die Wohnungseigentümergemeinschaft fordert uns jetzt zum Rückbau auf. Meine Argumentation vor Gericht wäre: Wichtiges Interesse des Eigentümers w/ Schmelzwasser und ev. Tauwasserschäden an eigenem und darunterliegenden Balkonen und Wohnungen zu verhindern.
eigentumsrecht,
Balkon