Wenn das Jobcenter einzieht wird logischerweise der komplette Unterhaltsbetrag auf das ALGII angerechnet. Man sollte lieber überlegen wieviel der Kindesbedarf ist und dann rechnen wieviel mit Kindergeld, Wohngeld und Unterhalt zu zahlen ist. Von dem Mehrbetrag bleiben max. 30€ frei für Versicherungspauschale. Aber diese "vergessen" die Jobcenter meistens. Wenn der Vater mehr Unterhalt zahlt, bleibt zwar der Unterhalt dem Kind, aber dafür wird das Kindergeld, was das Kind dann nicht benötigt bei der Mutter angerechnet. Alles klar?
Also erstmal darf natürlich jeder Betrieb ohne GF-Lohn aktiv sein. Um was für einen Betrieb handelt es sich aber? GmbH nehm ich mal an, oder?
Und warum soll der GF mit Steuerklasse VI abgerechnet werden? Hat er noch eine weitere Tätigkeit? Ohne diese Angabe sind seine Abgaben unklar.
Die Nebenkosten einer "nomalen" AN sind klar, oder? GKV 13%, RV 15% bzw. 18,9% bei Aufstockung (ab diesen Jahr muss ausdrücklich abgewählt werden, wenn nicht gewünscht !), Pauschsteuer 2% sowie Umlage2 oder unter 30AN U1+U2 Bei PKV entfallen aber die 13%. Je nach Situation kann aber auch die RV entfallen.
Zwei 400€ Jobs zusammen sind aber nur möglich sofern kein sozialversicherungspflichtiger Job daneben auch noch existiert. Dann geht nämlich nur einer und zwar der zeitlich zuerst aufgenommene. Der zweite würde mit den sv-pflichtigen zusammengerechnet.
Als Student hast du aber auch noch ganz andere Möglichkeiten.
Wenn du magst, kannst du uns hier http://www.lebens-phase.de deine genauen Zahlen nochmal einzeln nennen und wir rechnen dir den Wohngeld bzw. ALGII Anspruch aus.
Freibetrag für Erwerbstätigkeit mit 366€? das kann normalerweise nicht stimmen. Und warum weichen deine 2 Berechnungen z.B. bei den Unterkunftskosten ab? Kann ich so einfach nicht nachvollziehen. Dazu wären einige Rückfragen nötig.
Also erstmal finde ich komisch das ein AG bei seiner Lohnabrechnung 4x nicht merkt, das da keine sv-Beiträge abgehen. Bei den meisten Lohnprogrammen ist das unmöglich dies nicht festzustellen. 2. Habt ihr aber einen Vertrag geschlossen, das jeweils nur 120€ einbehalten werden und auf diesen hätte ich an deiner Stelle bestanden. Aber grundsätzlich ist es leider möglich, dass der AG das Geld einbehält, da dies ja quasi wie ein Vorschuss ist. Falls du 980€ brutto (?) hast, fallen in 4 Monaten aber "nur" rund 800€ an SV-Beiträgen an.
Was für eine Firma ist dies? Und wieso hast du direkt deine Wohnung verloren? Magst mir eine PN schreiben.
Eine Steuerkarte braucht man bei 400€ Jobs eigentlich nicht.
Verlang die Steuerkarte von der Zeitungsfirma zurück. Diese braucht sie eigentlich nicht, da dies dein 1.(?) Minijob ist. Sie könnten max. die 2% Pauschsteuer auf dich abwälzen.
Wie lang ist der Ferienjob denn angedacht? Es gibt auch die Möglichkeit dies als kurzfristige Beschäftigung anzumelden. max. 50 Tage im Jahr Dies käme für den AG sogar günstiger. Warum wird dies nicht gemacht? 2. Minijobs ohne Hauptbeschäftigung werden zusammengerechnet und dann würden bei über 400€ SV-Beiträge wie bei einem Gleitzeitjob für die anfallen. Ist also nicht wirklich zu empfehlen.
Leider handhaben das scheinbar viele Argen so verkehrt. Wenn dein Sohn das ersten Geld erst im September bekommt, steht auch im August noch der volle Betrag zu. Falls er sein Lehrlingsgeld bereits im August bekommt, müssen von dem Nettobetrag noch Freibeträge abgezogen werden. Dies sind bei 468€ mindestens 173,60€. Wenn bei deinem Sohn allerdings ausbildungsbedingte Aufwendungen von mehr als 100€ anfallen, entsprechend höher.
Falls es euch irgendwie möglich ist, würde ich das aber erst nach der Lohnabrechnung beantragen, da sonst wieder erst fiktive Zahlen angesetzt werden und es entsprechend länger dauert. Vielleicht habt ihr aber auch die Möglichkeit von dem AG eine Probeabrechnung zu bekommen?
Ist dein AG auch aus der Schweiz oder war/ist dies ein dt.AG? Das müsste man wissen für Arbeitslosengeld.
Wohngeld ist nur abhängig von Einkommen und Miethöhe. Dabei spielt dein Vermögen keine Rolle. Solltest du also problemlos bekommen, egal ob du kein anderes Einkommen hast oder nur geringes, falls ALG1 zusteht. Du darfst nur gewisse Grenzen nicht überschreiten. Diese sind auch abhängig vom Wohnort.
Da du bei 807€ netto knapp über 1000€ Brutto liegst wird von deinem Nettolohn noch ca. 260€ abgezogen. Somit wäre dein Einkommen sehr wohl unter dem ALGII-Satz. (je nach Stadt natürlich von den angemessenen Wohnkosten abhängig) Stell den Antrag erst nach deinem Umzug und dann solltest du ALGII bekommen. Erst danach würde ich dann den Antrag auf Erstausstattung stellen.
Und lass dich nicht verunsichern, ich glaube die anderen Antwortgeber hier haben noch nie ALGII bezogen. Und kennen sich nicht sonderlich aus bzw. "gönnen" anderen nichts.
Also euer Bedarf ist 2*316€ (Paar)+211€(Kind)+491€=1334€
Einkommen 569,10€-30€(Versicherungspauschale)+164€(Kindergeld)= 703,10€
Differenz gleich 630,90€.
Da Sie 615,72€ erhalten, gehe ich davon aus, das der Unterschied daher kommt, dass bei Ihnen das Warmwasser in den Wohnnebenkosten enthalten ist und daher abgezogen wird, da dies aus dem Regelsatz zu tragen ist.
Die Rechnung ist also korrekt.
Da dein Regelsatz 351€ ist bekommst du als Alleinstehender jetzt 309,78€ für Miete . Das ist doch recht viel, andere bekommen wesentlich weniger. Und eigentlich sind für eine einzelne Person auch nur 45m² als angemessen festgelegt.
Strom wird übrigens grundsätzlich nicht übernommen. Egal ob der monatliche oder die Nachzahlung.
Hatte ich schon bei Promarkt, diese schreiben das wieder auf die Kreditkarte zurück. Dies geht auch nachdem bereits die Abrechnung der Kreditkarte erfolgt ist und abgebucht wurde. Dann erhält man das Geld im nächsten Monat bei der Kreditkarte verrechnet.
Man bekommt doch heutzutage immer wieder (ich glaub jährlich) diese Renteninformation. Dort sind doch alle gespeicherten Zeiten und Einkommen aufgelistet. Wenn man die frühzeitig kontrolliert und alles ist ok, dann braucht man die anderen Unterlagen nicht mehr zwingend, weil doch alles im PC ist. Oder glaubt ihr ein Absturz und alles ist weg?
Der Sinn soll sich scheinbar ungefähr daraus ergeben, dass Kinder mit zunehmendem Alter selbständiger werden und der Betreuungsaufwand entsprechend geringer. Deshalb ja auch mit mehreren Kindern mehr Zuschlag. Ist aber nur meine Ansicht / Schlussfolgerung.
Von was lebst du dann? Wenn nur von Ersparten sieht es schlecht aus mit der KV.
Also 1. muss dich dein derzeitiger Chef nach den Ende der vorher angegebenen Erziehungszeit wieder einstellen. Gegebenenfalls muss/kann er dich dann mit der entsprechenden Kündigungsfrist kündigen, falls er keinen Bedarf hat. Bis zu dem offiziellen Ende muss er dich aber weiterhin bezahlen.
In dieser Zeit kann er dich von der Arbeit freistellen, wenn er dies nicht tut, muss du allerdings auch dort zur Arbeit erscheinen. Falls er dich freistellt, lass dir dies schriftlich geben.
Wenn du aber woanders vorher anfangen willst, und dies die gleiche Arbeitszeit ist, müsstest du zum Ende des Erziehungsurlaubes kündigen. Ob du dann allerdings später wieder eingestellst wirst, ist eine andere Frage.