Hallo,

ich habe einen Beschluss zur Erteilung der Restschuldbefreiung bekommen, verstehe aber folgenden Satz nicht: rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

wie ist das gemeint das dass Insolvenzverfahren davon unberührt bleibt. Es heißt doch das nach der Restschuldbefreiung das Verfahren beendet ist.