Der Mieter verursachte einen Schaden in der Badewanne. Diesen Schaden meldete er erst bei Auszug 3 Jahre später. Dadurch war das verhältnismäßig große Loch ( ca. 3cm )bis unten durchgerostet. Dadurch kam eine Reparatur nicht mehr in Frage und die Wanne mußte ausgetauscht werden. Die Rechnung belief sich insgesamt auf knapp 1000€. Der Mieter meldete den Schaden der Versicherung. Diese übernahm aber nur 150€ mit der Begründung Wanne war 15 Jahre alt. Wer zahlt nun den Rest? Der Mieter meint, das wäre Sache des Vermieters und lehnt Abzug von der Kaution ab.