Hallo Zusammen, habe eine dringende Frage und vielleicht könnt Ihr mir Helfen.
Es geht um den Erwerb eines MEhrfamilienhauses aus FEbruar 2012. Im Kaufvertrag bei der Notarin wurde vereinbart das der KAufpreis erst nach Räumung des Hauses zum 31.05.2012 fällig wird. Also wurde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bis zur fälligkeit vereinbart.
In diesem HAus wohnten 2 Mietparteien, die wussten das das Haus verkauft werden soll. Eine MIeterin ist mittlerweile fristgerecht ausgezogen. Mieter 2 weigert sich trotz fristgerechter Kündigung der Wohnung durch den Nocheigentümer zum 31.05.2012 auszuziehen. Als Grund nennen Sie das Sie angeblich keine geeignete Wohnung für sich und IHrer 3 Kinder finden.
Ich möchte das Haus ab 01.06.2012 mit meiner Tochter und Ihrer FAmilie selber nutzen. Dies war auch BEdingung und Voraussetzung für den Kaufvertrag.
Nun haben wir gestern erfahren das die MIeter auf keinen Fall ausziehen werden und der Meinung sind das die Kündigung Ihres Nochvermieters nicht wirksam wäre.
Ich muss dazu erwähnen wir haben ab 01.07.2012 keine Wohnungen mehr weil wir diese bereits gekündigt haben, da es bisher immer hieß der Mieter zieht aus.
Was können wir tun?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.