Ich versuche, den Gründungszuschuss statt ALG1 zu bekommen. Bereite gerade die Unterlagen vor und bin bereits im Nebenerwerb selbstständig.
Die Agentur schreibt, dass ich den Antragsunterlagen bereits die Bestätigung des Gewerbeamtes (in meinem Fall der Umwandlung in Haupterwerb-Selbstständigkeit) beilegen muss. Wenn ich diese Ummeldung allerdings mache, verliere ich den Anspruch auf ALG. Was ist, wenn dann der Gründungszuschuss abgelehnt wird? Kann ich mein Gewerbe wieder umstellen und zurück zum Status des Arbeitslosen kommen? Danke für Erfahrungen oder Quellen!