Wohnungsauflösung vor dem Todesfall?
Mein Vater ist in eine stationäre Pflegeeinrichtung gekommen.
Bis dahin lebte er im Haus meines Bruders.
Mein Bruder entrümpelte die Wohnung, weil der Vati wahrscheinlich sowieso nicht zu Lebzeiten zurück kommen würde.
Unser Vati starb einige Wochen später.
Nun will mein Bruder das ich mich an den Kosten beteilige. Ich sehe das aber nicht ein, da ich ihm eigenwirtschaftliche Interessen unterstelle!
Nach dem Ableben unseres Vaters hätte ich diese Forderung noch verstanden.
Wie seht hier die Rechtslage aus?
Wer kann mir eine Auskunft geben?
Gruß Eberhard
Todesfall