Hallo, ich habe ein Haus verkauft und habe im vorfeld (vor Notarvertrag) dem käufer zugesichert das ich 5000 € für eine neue Heizung noch zahlen werde. Dies haben wir schriftlich gemacht. Ist somit der Notarvertrag ungültig?

Im Notarvertrag steht Die Parteien erklären ferner, dass Nebenabreden zu diesem Kaufvertrag nicht geschlossen wurden. Falls doch, diese beurkundungsbedürftig sind und eine Nicht beurkundung zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führt.

Bezieht sich der Passus auch auf oben genannte Absprache?