Grundsicherung, Mietzahlung nach dem Versterben des Antragstellers?
Mein Mieter wurde im März nach dem Tod seiner Lebenspartnerin ein Fall für die Grundsicherung.
Ein vom Amtsgericht im März eingesetzterter Betreuer stellte Anfang März bei der Arge den Antrag auf Grundsicherung (Lebensunterhalt und Miete).
Der Antrag wurde bis zum Tod meines Mieters Ende Juni nicht bearbeitet. Die bis zum Tod meines Mieters ausstehenden vier Monatsmieten will die Arge nicht zahlen. Ein Nachlass oder Erben sind nicht vorhanden.
Um einen Bescheid zu erhalten habe ich eine Verfahrensbeteiligung bbeantrag. - dies wurde bereits abgelehnt, die Akte soll nach dem Tod des Antragstellers ohne Zahlungen der ausstehenden Mieten geschlossen werden
ARGE,
Grundsicherung,
jobcenter,
Sozialrecht,
Arbeitslosengeld II