Hallo,
wenn Du kündigst, fällt die Abschlussgebühr trotzdem an. Unabhängig davon, ob etwas eingezahlt wurde.
Wenns für Dich keinen großen Sinn ergibt, kündige den Vertrag und schreib die 100 € ab. Der Vertreter muß doch auch von was leben ;)
Hallo,
wenn Du kündigst, fällt die Abschlussgebühr trotzdem an. Unabhängig davon, ob etwas eingezahlt wurde.
Wenns für Dich keinen großen Sinn ergibt, kündige den Vertrag und schreib die 100 € ab. Der Vertreter muß doch auch von was leben ;)
Hallo,
die Bank schickt den ganz schön spät vorbei. Machen dürfen die das schon, weil Du ja noch den Grundschuldkredit hast. Die Kosten trägt jedenfalls die Bank.
Die wollen halt mal sehen, was mit dem Haus so ist. Üblich ist das nicht.
Lass den Gutachter einfach seine Arbeit machen und damit ist es gut. Es wird für Dich keinen Nachteil haben.
Das Haus muss sie angeben mit dem Verkehrswert.
Ganz unverkäuflich wird das Haus hoffentlich nicht sein, ist halt ein sehr niedriger Verkehrswert / Verkaufspreis nötig.
Da hat die Bank ja ganz schön Mist gebaut.
Einen neuen Kreditvertrag würde ich nicht unterschreiben. Ausser, wenn dieser nur als Duplikat für den ursprünglichen gelten soll und genau die Daten von diesem hat.
Vielleicht braucht die Bank neue Kontonummern für Kredit und Zinskonto oder nur fürs ZInskonto. Die wollen sich dann gut absichern und lassen sich gleich einen neuen Vertrag unterschreiben. Banken sind ja meistens risikoscheu.
Laß es Dir genau erklären von Deinem Bankberater. Wenn es Dir arg komisch vorkommt, sage ihm doch Du müsstest Dir das erst mal in Ruhe überlegen.
Dem Vermieter entstehen in Deinem Fall keine weiteren Kosten soviel ich weiß. Er muß es Dir jedoch bewilligen, daß Du die Wohnung nicht nur für Wohnzwecke nutzt.
Eine Möglichkeit für den Vermieter, die Miete zu erhöhen, sehe ich in Deinem Fall nicht. Der gewerbliche Umfang ist ja offensichtlich sehr gering.
Spreche doch einfach mal mit Deinem Vermieter drüber. Erkläre es ihm so wie Du es hier schon beschrieben hast. Das lässt sich doch vielleicht auch unkompliziert klären.
Hallo Melrose,
Du meintest wohl Erwerbsminderungsrente?
Die Rentenversicherung zahlt Dir alles nach, Du verlierst also durch die Bearbeitungszeit kein Geld.
Viel Erfolg für Deinen Widerspruch, Dirk001