siehe Vorredner. Bedingung dafür ist, dass die Ferienwohnung nicht selbst oder kostenlos an Verwandte vermietet wird.

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Du warst zwei Monate und drei Wochen beschäftigt. Wenn ich mit den gesetzlichen 24 Tagen rechne, sind das 6 Tage Urlaubsanspruch (3/12 des Gesamtanspruchs). Gehen wir dann davon aus, dass Du im Schnitt 3 Stunden pro Tag an zwei Tagen der Woche gearbeitet hast, wären 24 Stunden zu bezahlen.

Da könnnen aber auch immer andere Sachen im Vertrag stehen (z.B. regelmäßige Arbeitszeit von 2 Stunden täglich, 3x/Woche), dann wird der Urlaub darauf berechnet. Schau aber noch mal drauf, welches Datum des letzten Arbeitstages auf der der letzten Lohnabrechnung steht, ein kluger Arbeitgeber zahlt Urlaub nämlich nicht aus, sondern läßt "abfeiern".

Da Du aber kaum Abzüge hast, dürfte die Abrechnung den Urlaub oder die abgefeierte Zeit nicht enthalten. Aber Du mußt das auf dem Lohnschein sehen können. Da steht Urlaubsabgeltung oder ähnliches drauf.

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Ich habe jetzt schon einige Berichte gelesen, dass sich Riester bis auf wenige Ausnahmen gar nicht lohnt. Wenn eine Frau z.B. mit 35 einen Vertrag abschließt, müßte sie fast 90 Jahre alt werden, damit sie mehr Geld bekommt, als wenn sie es auf ein Tagesgeldkonto legen würde.

Am besten mal googlen. Da gibt es einige Berichte drüber, auch z.B. bei "Stiftung WArentest".

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Hallo,

was hast Du denn für eine Karte? Bei meiner ist es so, dass ca. am 04. die Rechnung kommt und die Zahlung aber erst zum 30. fällig ist - also 4 Wochen Zahlungsziel.

Das ist ja einer der Vorteile einer Kreditkarte zu einer Debitcard, die einem ja eigentlich nur mehr Akzeptanzstellen eröffnet.

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Naja, ich warte immer, bis eine Mahnung kommt, das ist im September. Dann habe ich noch vier Wochen ;-)

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Das vielleicht nicht, aber Du mußt nachweisen, wem Du das erhaltene Geld bezahlst. Das heißt, jemand muß eine Quittung unterschreiben.

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Hallo,

ich kann Deine Gefühle und Bedenken sehr gut nachvollziehen - mein Sohn kann erst sitzen, seit er drei Jahre alt ist und wird niemals frei laufen lernen. Trotzdem, Hoffung auf schnelles Pflegegeld kann ich Dir nicht machen. Alls, was Du beschreibst (Therapien, an- und ausziehen dafür, Transfers,...), wird nämlich bei der Pflegezeit nicht angerechnet. Pflegegeld gibt es ausschließlich für Pflegleistung. Das sind in erster Linie Behandlungspflege (also Sonde oder Katheder legen), Körperpflege und Haushaltsleistungen. Um Pflegeanspruch zu haben, müssen diese Sachen bei Deinem Kind (ich glaube) 120 Minuten / Tag länger dauern als bei einem Gleichaltrigen. Bei einer Entwicklungsverzögerung kann ich mir das nicht vorstellen, da dauert höchstens das Füttern länger. Ich habe es mit 20 Monaten zum ersten mal versucht, mit dem Ergebnis, dass die Gutachterin meinte "Sie haben aber ein niedliches Baby" Da konnte er gerade ein paar Zentimeter kriechen, wenn ihn was ganz besonders interessiert hat. Die Pflegestufe gab es nach dem zweiten Einspruch, mit Pflegetagebuch und allem pipapo.

schau' Dir mal diese Seite an: http://www.behinderte-kinder.de/

Hat mir immer geholfen, man findet Rat bei Gleichgesinnten. Viel Glück und Freude mit Deiner Tochter, auch wenn es länger dauert und ganz liebe Grüße.

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Vielleicht gibt es Ausnahmen, aber prinzipiell eher nein. Denn eine Reiserücktrittsversicherung tritt im Falle einer "plötzlichen, unvorhersehbaren schweren" Erkrankung ein. Dies ist eher nicht der Fall, denn die Krankheit ist ja bekannt und das Eintreten der Symptome auch nicht unwahrscheinlich.

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Alles, was ich bisher über Reisegepäckversicherungen gelesen habe war, dass sie überflüssig sind. Denn sie zahlen nur, wenn Du Dein Gepäck beaufsichtigst oder es aus einem Safe gestohlen wird. Beides ist aber nicht sehr wahrscheinlich, die Sachen kommen ja eher weg, weil man mal "kurz wohingeht" oder beim Ein- und Ausladen nciht dauern drauf schauen kann. Dazu kommt noch, dass Du der Versicherung glaubhaft nachweisen mußt, immer alles im Blick oder im safe gehabt zu haben und Du eine Anzeige bei der örtlichen Polizei wegen Diebstahl aufgeben mußt. Da würde ich eher ein 30,00 € mitnehmen und auch preiswerte Kameras machen echt gute Fotos ;-)

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Hallo,

die Berufsgenossenschaft steht für Schäden an Deiner Person ein, die Dir auf dem direkten Arbeitsweg entstanden sind. Deine Frage klingt jedoch danach, als ob Du wissen möchtest, wer Fahrzeugschäden abdeckt. Hier muss ich Dich enttäuschen, dieses Risiko liegt allein bei Dir. Allenfalls hat jemand anders schuldhaft gehandelt (im Strassenverkehr aber fast nicht nachweisbar), deshalb verursachst Du einen Unfall. Dann kann Schadenersatz des Verursachers für Deine Schäden möglich sein.

Aber grundsätzlich - keine Kaskohaftung, auch nicht auf dem Weg zur Arbeit für Schäden an Fahrzeugen.

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Meiner Meinung nach, wenn Dir der Aufwand entsteht - also dann, wenn Dir die 50% vom Gehalt abgezogen werden.

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Normalerweise müßte da auch ein Datum stehen ... Nach einer Reha oder ähnlichen Behandlung wirst Du wieder an Deinen behandelnden Arzt "zurückgegeben", der dann alle weiteren Behandlungen und eventuell notwendige Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen übernimmt.

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Abschreibungen werden für abnutzbare Güter (PKW) des Anlagevermögens angewendet. Anschaffungskosten des PKW werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (siehe AfA-Tabellen) in der Regel 6 Jahre abgeschrieben.

Als Freiberufler bist Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt, das gilt nur für Gewerbetreibende.

Letzter Punkt: Ja, umgehst Du, Ist aber aufwendig. Einfacher wäre es, wenn Ihr ein weiteres Fahrzeug im Haushalt habt, welches Deinem ebenbürtig ist. Das erkennen die FA in der Regel an (also neue C-Klasse und Polo gehen nicht ;-).

LG

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1.) Ja, es geht immer um die Entfernung, egal mit welchem Verkehrsmittel

2.) Nein, weil es sich um Deine regelmäßige Arbeitsstätte handelt

3.) Ja, kein Prblem, Antrag online runterladen und wegschicken

4.) Nicht das ich wüßte ...

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Naja, die Frage ist ja, ob Du mehr raus bekommst, als die Grundsicherung. Ich würde sagen, auf jeden Fall. Denn auf die Grundsicherung wird Dir alles angerechnet, jede noch so kleine Art von Einkommen. Am Ende bestimmt das Amt sogar, wie groß Deine Wohnung sein darf.

Die Altersrente gehört Dir. Du darfst dazuverdienen, Du kannst Zinseinkünfte haben und von einer hoffentlich vorhanden privaten Rentenversicherung profitieren. Außerdem dürften sich Deine KV-Beiträge in Grenzen halten. Das ist auch was wert.

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Würde ich so nicht machen. Geh' erst einmal in den Einspruch. Du kannst ruhig darauf hinweisen, dass andere Kassen die OP übernehmen. Bei Behandlungen, die laut katalog genehmigt werden dürfen, aber zumindest umstritten sind, lehnen die Kassen oft den Erstantrag ab. Bei einem gut begründeten Einspruch hast Du aber gute Chancen. Wechseln kannst Du immer noch.

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Nein, es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers. Dies ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vor allem große Arbeitgeber erbringen, weil es sich um ein Art sozialversicherungsfreien Lohnbestandteil handelt.

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Da Dein Bruder nicht geschäftsfähig ist, hätte der E-Mail Provider die EINWILLIGUNG der Eltern einholen müssen, bevor der Vertrag zustande kommt. Das hat er versäumt, also hat er kein Anspruch auf Zahlung. Das Inkassounternehmen hat einen Vertrag mit dem Provider, nicht mit Euch. Quasi haben alle Pech gehabt. Die Stellungnahme ist die nachträgliche Ablehnung. Schickt das noch mal an das Inkassounternehmen. Die müßten Euch verklagen, um an das Geld zu kommen, das ist für Euch aber kein Risiko. Der Richter winkt maximal mit dem Finger, dass die Internetnutzung des Kindes überwacht werden muß.

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Ist das Haus vermietet? Für Eigennutzung gibt es keinerlei Auflagen, außer der Verkehrssicherung.

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