Das kommt auf Deinen Job an :-) Wenn Du Autoschlosser bist, eher nicht. Bei einem kaufmännischen Beruf kann das sein. Faustregel: braucht man die Literatur für seinen Beruf, ist sie absetzbar. bei Führungskräften wird selten diskutiert, bei "einfachen Angestellten" häufiger. Wenn Du so hohe Einkünfte aus Finanzanlagen erzielst, daß Du steuerpflichtig bist, würde ich es auch probieren. Kann man gut argumentieren. Wenn es nur für die Steuererklärung ist, dann nciht, denn Steuerbeartungskosten sind nicht mehr absetzbar. Sie' mal hier rein: http://www.capital.de/steuern-recht/kolumne/:17--April-2010--Private-Steuerberatungskosten-zaehlen-nicht/100029570.html

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Der Arbeitgeber kann Dich natürlich nicht ohne weiteres in Regress. Ein Arbeitsverhältnis ist ein spezielles Vertragsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer nur bei schwerer Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet werden kann (z.B. betrunken ohne Licht einen Unfall mit dem LKW verursachen. Die Beweislast liegt in jedem Falle beim Arbeitgeber. Du hast zwar fahrlässig gegen eine eindeutige Arbeitsanweisung verstoßen, das rechtfertigt aber maximal eine Abmahnung. Außerdem glaube ich nicht, daß ein Schaden im rechtlichen Sinne (unfreiwilliges Vermögensopfer) entstanden ist. Für mich klingt das, als ob auf dem LS was draufgestanden war, was der Empfänger nicht sehen sollte. Wieso soll der Schaden eine Mio betragen?? Das klingt doch sehr komisch ...

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