Hallo, ich habe 2002 eine ETW gekauft. Nachdem ich mir die umfangreichen Teilungserklärungen angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass alle Kellerräume mit in die entsprechenden MEA eingeflossen sind. Mein Vorbesitzer hatte in einer nachfolgenden TE einen Kellerraum dazu erworben, dieser MEA ist auf den bestehenden MEA draufgeschlagen worden. Das Problem ist jetzt, dass der alte MEA schon einen kleineren Kellerraum beinhaltet hatte, der aber nicht mehr existiert. Ich zahle also Nebenkosten (Berechnung nach MEA) für einen Kellerraum den ich nicht habe, fraglich ist auch, ob die Kellerräume in den MEA gehören. Die Eigentümergemeinschaft wollte einer Änderung der MEA betr. Nebenkostenabrechnung zustimmen, doch ein Eigentümer stimmte dagegen. Jetzt hatte ich meine Rechtschutzversicherung (Eigentümerrechtschutz) angerufen, diese übernimmt aber keine Kostendeckung da der Fehler der TE schon vor dem Zeitpunkt des Erwerbs lag. Kann das sein? Was kann ich machen? Mein MEA bei einer 3-Zimmerwohnung ist höher als der einer 4-Zimmerwohnung. Außerdem ist in den vier bestehenden TE so einiges falsch, da einer der damaliger Notar anscheint keinen Taschenrechner zur Hand hatte oder nicht richtig durchblickte, verteilte er mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einen fehlenden Anteil von 30/1.000 einfach gleichermaßen auf die MEA.

Vielen Dank schon einmal im voraus.