Gesetzt den Fall, mein Vater möchte mir durch Schenkung ein Haus übertragen.

Da es ihm wichtig ist, dass die Immobilie in Familienbesitz bleibt, möchte er dies unter der Auflage tun, dass ich im Falle eines späteren eventuellen Verkaufs bestimmten Familienmitgliedern ein Vorkaufsrecht einräume.

Mindert diese Klausel den Wert der Schenkung (angenommen, das Haus ist 250.000 Euro wert)?