Fallbeschreibung: Eine Frau hat zwei Kinder (Sohn und Tochter) und ist sei Jahren pflegebedürftig. Die Kosten , die über ihre monatlichen Einkünfte hinausgingen, hat bisher freiwillig ihr Sohn getragen. Dieser verstirbt nun.

Nun zu meiner Frage: Ist nun im Zweifelsfall die Tochter allein unterhaltspflichtig oder kann auch die verstorbene Frau des Sohnes und dessen beiden volljährigen Kinder mit herangezogen werden.

Im Voraus schon vielen Dank für die Antworten