Hat Interactive Brokers das Recht Aktien eines Cash Kontos zu verleihen?

Meine Frage steht oben.

Ich habe bei IBKR nachgefragt, der Supportmitarbeiter meinte sofern man nicht an einem bestimmten Programm teilnimmt würden die keine Kundenaktien verleihen.

Auf meine Nachfrage wurde mir die Kundenvereinbarung zugesendet.

Unter Punkt 24 und 25 geht es um das Recht Kundenaktien zu verleihen.

Unter Punkt 24 sieht es noch so aus, als ob sich das Verleihen nur auf Aktien eines Margin Kontos bezieht, aber unter Punkt 25 steht folgendes:

"25. Sicherheitsinteresse: Alle Vermögenswerte jeglicher Art, die von oder im Namen von IBKR für Rechnung des Kunden gehalten werden, werden hiermit

an IBKR verpfändet, und der Kunde gewährt IBKR hiermit ein vollwertiges erstrangiges Pfandrecht und Sicherungsrecht zu Gunsten von IBKR, um die Erfüllung der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber IBKR zu sichern, die sich aus diesem oder einem anderen Vertrag ergeben."

weiter heißt es:

"Ungeachtet des Vorstehenden und zur Vermeidung von Zweifeln, dürfen keine Vermögenswerte eines IRA Kontos als Sicherheit für die Verpflichtungen anderer Konten verpfändet werden und kein Nicht-IRA Konto darf nicht als Sicherheit für die Verpflichtungen eines IRA-Kontos verpfändet werden."

Die zwei Abschnitte wurden mit DeepL übersetzt und stammen aus der Kundenvereinbarung von IBKR (siehe Punkt 25)

Wer sich das Dokument anschauen möchte:

Registration_v2.formSampleView (interactivebrokers.com

Ich wäre froh, wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt und mir eine gewisse Antwort geben kann, ob denn nun IBKR Kundenaktien verleihen darf, wenn der Kunde nur über ein Cash Konto bei IBKR verfügt und an keinen besonderen Programm teilnimmt.

Aktien, Börse, Broker, Recht
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