Einbehaltung einer berechtigten Mietminderung durch das Amt für Grundsicherung auf welcher rechtlichen Grundlage?
Seit mehreren Monaten mindere ich aufgrund extremer Geräuschbelästigung durch Mieter über mir die Nettokaltmiete um bis zu 80%. Diese Beträge werden von der o.a. Behörde einbehalten resp.zurückgefordert.Ich sehe keine rechtliche Grundlage für diese Maßnahme!
MfE Heinz Meiners
Grundsicherung,
Sozialrecht