Seit mehreren Monaten mindere ich aufgrund extremer Geräuschbelästigung durch Mieter über mir die Nettokaltmiete um bis zu 80%. Diese Beträge werden von der o.a. Behörde einbehalten resp.zurückgefordert.Ich sehe keine rechtliche Grundlage für diese Maßnahme!

MfE Heinz Meiners