Ebay trotz Grundsicherung?
Ich bin Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Ich habe neulich auf Ebay etwas aus meiner Pflanzensammlung für ein paar Öcken verkauft. Jetzt meinte ein Bekannter, ich dürfe das nicht, jeder auf Ebay hinzuverdiente Betrag würde mir angerechnet und abgezogen. Stimmt das?
Bitte sachliche, verlässliche und verständliche Antworten. Danke im Vorraus.
ebay,
Grundsicherung,
Verkauf