Hallo zusammen,

ich hatte mal gelesen, dass ich den Unterhalt für meine Freundin auch von der Steuer absetzen kann.

Zum Hintergrund: ich bin berufstätig, meine Freundin studiert und arbeitet nichts nebenher. D.h. ich zahle Miete, Essen, Urlaube, Semesterbeitrag etc... für Sie mit. Im Internet hatte ich mehrfach gelesen, dass dies faktisch als Unterhalt gilt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin.

Kann mir jemand sagen, ob ich diese Art von Unterhalt definitiv bzw. definitiv nicht absetzen kann?

PS. Erfasse gerade meine erste Steuererklärung.

Vielen Dank vorab.