Hallo,

ich studiere an meinem Zweitwohnsitz, der Hauptwohnsitz ist allerdings noch bei meinen Eltern. Bin noch familienversichert und das Kindergeld fließt auch zu meinen Eltern, deshalb sollte ich es so machen. Jedenfalls beantrage ich gerade die Eingliederungshilfen für das ambulant betreute Wohnen am Zweitwohnsitz und frage mich, ob dafür das Amt am Zweitwohnsitz zuständig ist oder ob ich das am Erstwohnsitz machen muss. Da man ja auch zu einem Gespräch geladen wird wollte ich es eigentlich am Zweitwohnsitz machen. Geht das denn überhaupt?