Mietrecht, freiwillige Bürgschaft?
Schönen gute Abend,
Meine Freundin und ich haben eine Zusage für eine Wohnung erhalten, die Vermieter möchten gerne eine Bürgschaft von unseren Eltern haben. Nun habe ich mich damit ein wenig befasst, die Sachlage ist mit aber noch nicht ganz klar, daher meine Frage:
Bei freiwilligen Bürgschaften können die Bürgen ja unbegrenzt haften, aber ab wann gilt eine Bürgschaft als freiwillig?
Muss die Bürgschaft explizit im Mietvertrag erwähnt werden damit sie als "nicht freiwillig" zählt oder kann das auch aus dem Bürgschaftstext hervorgehen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Bürgschaft,
Miete,
Mietrecht