Hallo Laurin793

Die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit gilt für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, entsprechend darfst Ebay dir kein Geschäftskonto verweigern, jedoch darfst du auch kein Privatkonto anlegen, wenn die AGBs Minderjährige ausschließen.

Folgende Argumentationswege sind möglich:

  1. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters, wenn kein legitimer Grund vorliegt. Ein solcher legitimer Grund ist die geringere Rechtssicherheit von Händlern bei Geschäften mit beschränkt geschäftsfähigen Personen. In deinem Fall fällt dieser legitime Grund durch Gerichtsentscheidung weg, würde man dir jetzt ein Geschäftskonto verweigern würde das allgemeine Gleichstellungsgesetz wieder greifen.
  2. Würde man eine Firma allein aufgrund des Alters seines Geschäftsführers ein Geschäftskonto verweigern, so entsteht dieser Firma ein Nachteil gegenüber Konkurrenten. Damit würde es unter unlauteren Wettbewerb fallen: https://dejure.org/gesetze/UWG/3a.html
  3. Eine Firma stellt unter Umständen eine juristische Person da, für welche weder ein Lebensalter noch der Zustand der Minderjährigkeit definiert ist. Eine AGB Formulierung, dass Minderjährige sich nicht anmelden dürfen würde also nicht greifen.

Letztendlich ist es ja auch so, dass § 112 BGB ein ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollter Rechtsweg ist und der Staat ermöglicht Einzelfallentscheidungen durch Gerichte ja nicht zum Spaß.

Die Einzelfallentscheidung ob ein Minderjähriger reif genug für einen Geschäftsbetrieb ist haben nicht multinationalen Großkonzerne zu treffen, sondern ein deutsches Familiengericht.

LG

Darkmalvet

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Hallo Masqert

Strafbar gemacht habt ihr euch defintiv nicht, allein durch die Tatsache, dass ihr Tickets habt, ist die Leistung bezahlt und ihr könnt sie nicht erschleichen. Um dies auch vernünftig nachweisen zu können muss das Ticket natürlich personalisiert sein, bei übertragbaren Tickets stünde immer im Raum, dass das Ticket in der Zwischenzeit ja durch jemand anderen hätte genutzt werden dürfen.

Wenn ihr nicht erwähnt habt, dass ihr Tickets habt und es zu einer Anzeige kommt, könnt ihr eure Tickets bei der Vernehmung vorzeigen, dann wird die Anzeige wieder eingestellt.

Was die zivilrechtliche Seite betrifft, so müsst ihr eure Ticket innerhalb einer Woche nachreichen, nur dann habt ihr ein Anrecht statt 60€ nur bis zu 7€ bezahlen zu müssen.

Je nachdem ob Eisenbahn oder Straßenbahn ist in 2 verschiedenen Gesetzen geregelt, beide Gesetze sehen jedoch eine Woche als Nachzeigezeitraum vor:

https://www.gesetze-im-internet.de/evo/__5.html

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

Sollte diese Woche bereits abgelaufen sein könntest du als Minderjähriger immer noch über deine beschränkte Geschäftsfähigkeit argumentieren:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Da du ein Ticket hattest, wirst du auch keinen strafrechtlichen Ärger bekommen, wenn du dich darauf berufst, bei Jugendlichen die vorsätzlich ohne ein Ticket zu besitzen schwarz fahren zeigen Verkehrsverbünde gerne an, wenn man nicht bereit ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu bezahlen.

LG

Darkmalvet

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Hallo LucaAurich

Da Niedersachsen wie bereits von anderen Nutzern erwähnt nicht an dem Pilotprojekt teilnimmt darfst du nicht nach Niedersachsen fahren.

Was die Folgen einer solchen Tat betrifft habe ich jedoch eine andere Ansicht als andere Nutzer bzw die Redaktion des ADAC, deren Artikel verlinkt wurde.

Meiner Meinung nach stellt eine solche Tat maximal eine Ordnungswidrigkeit dar, da ja eine Fahrerlaubnis vorliegt, jedoch deren Einschränkungen umgangen wurden.

Ich sehe einen ähnlichen Fall wie eine Fahrt ohne Begleitung beim BF17 Führerschein, welcher als Ordnungswidrigkeit mit mindestens 70€ Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und einem Aufbauseminar oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wird.

Eine Verkehrsstraftat, die nur in einen Bundesländern strafbar ist halte ich für verfassungswidrig, da hier bereits Gesetze auf Bundesebene bestehen und somit die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Artikel 74 Grundgesetz greifen müsste.

Beachte jedoch, dass dies keine Rechtsberatung darstellt, ich bin kein Anwalt und schildere hier nur meine Ansicht zu deiner Frage.

LG

Darkmalvet

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Hallo vg1920s

Dann dürftest du überall da Geschäftskonten einrichten, wo das für die Rechtsgeschäfte deiner Firma notwendig ist, jedoch keine Privatkonten, da du privat nach wie vor minderjährig bist.

https://dejure.org/gesetze/BGB/112.html

(1)Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

Du und deine Firma sind rechtlich gesehen unterschiedliche Personen, du bist eine natürliche Person, deine Firma ist eine juristische Person, deren Geschäftsführung du ausübst.

Kontoinhaber eines Geschäftskontos ist die Firma, für juristische Personen ist der Begriff der Volljährigkeit nicht definiert und somit würden die Ausschlussklauseln für minderjährige natürliche Personen in den meisten AGBs im Falle eines Firmenkontos nicht greifen.

Darüber hinaus handet es sich bei §121 BGB um einen vom Gesetzgeber gewollten Rechtsweg daher müssen die genannten Dienstleister dein Firmenkonto sogar tolerieren ansonsten würden unlauteren Wettbewerb begehen.

Der Gesetzgeber hat die Entscheidungsbefugnis über Geschäftsführungen durch Minderjährige schließlich nicht umsonst in die Hände von Gerichten und nicht in die Hände von großen Dienstleistungskonzernen gelegt.

LG

Darkmalvet

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Hallo P4sh47

Ja, du bist du berechtigt für deine Firma sowohl ein PayPal Konto, also auch ein Shopify anlegen, allerdings eben auch nur ein Firmenkonto.

Eine gerichtliche Erklärung nach §112 BGB bezieht sich nur auf Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, nicht auf sämtliche Rechtsgeschäfte:

https://dejure.org/gesetze/BGB/112.html

(1)Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

Du und deine Firma sind nach wie vor unterschiedliche Personen, du bist als natürliche Person auch wie vor minderjährig, sodass dir auch weiterhin kein Privatkonto bei diesen Diensten anlegen darfst.

Deine Firma ist hingegen eine juristische Person, der Begriff der Volljährigkeit ist für juristische Personen nicht einmal definiert, demnach greifen die Ausschlussklauseln für minderjährige natürliche Personen in den meisten AGBs im Falle eines Firmenkontos nicht.

Zudem handelt es sich bei §112 BGB um ein gewollten Rechtsweg, der Gesetzgeber hat es so vorgesehen, dass die Entscheidungsbefugnis über Geschäftsführungen durch Minderjährige bei einem deutschen Gericht liegt und nicht in den Händen von Großkonzernen.

Demnach haben PayPal und auch Shopify deine Firma genauso zu behandeln, wie sie Firmen mit volljährigen Geschäftsführern behandeln würden, ansonsten wäre das unlauterer Wettbewerb.

Da es sich bei Firmen mit minderjährigen Geschäftsführern aber um einen Sonderfall handelt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass du dich evtl beim Kundendienst melden musst um mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen, dass du auch wirklich zu dem berechtigt bist was du vor hast.

LG

Darkmalvet

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Hallo LucyLeonie

Rechtlich gesehen darfst du mit einem Erziehungsauftrag auf das Konzert und auch länger als 0 Uhr bleiben.

Allerdings solltest du dich vorher informieren ob der Veranstalter das auch zulässt.

LG

Darkmalvet

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Hallo GeneralKeks

Du könntest versuchen das Problem von der anderen Seite aus anzugehen und die Kosten deines Gaming PCs zu senken, das hätte praktisch gesehen den gleichen Effekt.

Für 400€ bekommt man im Gaming Bereich zwar noch keine vernünftige Gaming Hardware, aber gerade bei Gaming PCs lässt sich sehr viel Geld sparen indem man den PC selber baut.

Darüber hinaus könntest du auch auf ein wenig günstigere Hardware zurückgreifen dass du nicht gleich in der Preisklasse zwischen 1500€-2000€ landest.

Weitere Fragen zur technischen Seite deiner PC Anschaffung kannst du bei Gutefrage.net oder Computerfrage.net stellen.

LG

Darkmalvet

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Hallo bob1337

Soweit ich weiß sperrt PayPal die Person aber es gibt in einigen Fällen durchaus rechtliche Wege ein neues Konto zu erstellen.

Sofern die Person unter 16 ist bzw war als Speicherung der Daten zugestimmt wurde kann sie oder ihre Eltern verlangen, dass die personenbezogenen Daten gemäß Artikel 17 und Artikel 18 DSGVO gelöscht bzw eingeschränkt werden, da sie nach Artikel 8 DSGVO ohne Zustimmung der Eltern erhoben wurden:

Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. 2Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.

In diesem Fall müssten alle personenbezogenen Daten komplett gelöscht werden, da sie bereits bei Erhebung unzulässig waren, was dazu führt, dass die Person bei einer späteren Anmeldung nicht wiedererkannt werden darf.

Da PayPal eine Bank ist müssen die Daten zwar noch für 10 Jahre aufbewahrt werden dürfen aber derweil nicht mehr benutzt werden und nur noch von Behörden zur Bekämpfung von z.b. Geldwäsche verwenden werden.

Natürlich kann man da argumentieren, dass PayPal die Daten trotzdem weiter speichern wird aber selbst dann wären sie gezwungen so zu tun als ob sie die Person nicht wieder kennen würden um den Datenschutzverstoß nicht implizit zuzugeben.

Ob ein ab 16 Jähriger seine personenbezogenen Daten widerrufen kann um nicht wiedererkannt zu werden bin ich mir nicht ganz sicher.

In diesem Fall waren die Daten bei Erhebung rechtmäßig, sodass ich mir gut vorstellen könnte, dass technische Erkennungsmaßnahmen als ehemaliger Nutzer aber ohne genaue Namen durchaus zulässig sind.

LG

Darkmalvet

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Hallo Kruemelchen1542

Nein der Schreiber des Beitrags oberhalb des geschäftsschädigenden Beitrags kann auf keinen Fall dafür belangt werden, solange es nicht sein eigener Beitrag ist.

Für die Moderation von Facebook ist Facebook selbst zuständig und für eventuellen Schadensersatz für Verletzungen der Rechte der Dritter der Beitragsersteller selbst.

Selbst wenn die Beitragsersteller des Beitrags darüber die Möglichkeit haben Beiträge unter ihren selbst zu entfernen ändert das nichts, da sich die gesetzliche Formulierung, die den Schutz vor Schadensersatz unter die Bedingung stellt bei Hinweis auf Rechtswidrigkeit zu reagieren, gemäß §10 TMG ausdrücklich auf den Betreiber bezieht:

https://dejure.org/gesetze/TMG/10.html

Die Firma müsste sich also an Facebook selbst wenden und Facebook einen angemessenen Zeitraum zur Prüfung des Beitrags lassen erst danach könnte Facebook bei fehlender Reaktion verantwortlich gemacht werden.

LG

Darkmalvet

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Hallo Paul2003

Minderjährige müssen nach aktueller Rechtsauffassung überhaupt keine erhöhten Beförderungsentgelte zahlen, da es sich bei diesen um Vertragsstrafen handeln Minderjährige jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Das Wichtigste vorweg: Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei dieser Zahlung, die regelmäßig erhoben wird, wenn der Kunde bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen kann, handelt es sich um eine in den Beförderungsbedingungen geregelte Vertragsstrafe. An dieser Stelle kommt Minderjährigen jedoch zugute, dass sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Rechtsverkehr besonders geschützt werden. Ohne Einwilligung der Eltern können sie in beschränktem Umfang nur Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie lediglich vorteilhaft sind. Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“. Im Interesse eines wirksamen Minderjährigenschutzes ist der Umfang der Einwilligung stets eng auszulegen.

Da es sich laut deiner Beschreibung zudem nicht um vorsätzliches schwarz fahren handelt besteht hier auch kein Risiko, dass der Verkehrsbetrieb strafrechtlich etwas gegen dich in Hand hat solltest du dich darauf berufen.

Übrigens müsste auch eine volljährige Person kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen solange ein personalisiertes Ticket nur beschädigt ist aber ohne Beschädigung an Zeit und Ort der Kontrolle gültig wäre.

In diesem Fall wäre ähnlich wie bei einem vergessenen Ticket nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro fällig immerhin wurde für die Dienstleistung ja bezahlt weswegen es kein schwarz fahren sein kann.

Bei nicht personalisierten, übertragbaren Tickets sieht die Sache nochmal anders aus.

PS: Meine Antwort bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland ich schreibe das nur vorsichtshalber, weil die Summe von 72 Euro nicht so wirklich passt.

Nachtrag:

Falls sich die Frage auf Österreich bezieht und die Beschädigung der einzige Grund war warum von dir Geld verlangt wird kostet das Nachreichen laut ÖBB 10 Euro:

https://www.oebb.at/de/fragen-und-antworten/rechte-pflichten/fahrgeldnachforderung.html

Haben Sie ein personalisierte Zeitkarte (Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt, Österreichcard), so können Sie diese nachreichen, um sie auf die Gültigkeit des befahrenen Streckenabschnittes überprüfen zu lassen.
Die Fahrgeldnachforderung reduziert sich auf eine Gebühr von 10,- Euro.

LG

Darkmalvet

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Hallo Princess04

Unter Deliktfähigkeit versteht man, dass eine Person in der Lage ist zivilrechtliche Verantwortung für finanzielle Schäden zu übernehmen, die seine Handlungen verursacht haben.

Wer einen Schaden verursacht und nicht deliktfähig ist von dem kann kein Schadensersatz verlangt werden z.b. ist nicht deliktfähig, wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat:

https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

Davon ausgenommen ist die Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/829.html

LG

Darkmalvet

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Ist das neue Punktesystem ein Grund, die Anmeldung im Forum zu beenden?

Für mich - ja.

Als ich mich seinerzeit im Forum angemeldet hatte war der Beweggrund, Fragestellern mit meinem Wissen zu helfen.

Mir ging es dabei nicht darum, Punkte zu sammeln und dadurch eintsprechende Einschätzungen (z.B. "Helfer des Tages" oder "Informaniac", für mich ohnehin dusslige Bezeichnungen) zu sammeln.

Das Feedback der Community und der Fragesteller zeigte an, ob meine Antworten brauchbar oder nicht brauchbar waren. Das war mir entscheidend.

Deshalb halte ich diese Eingruppierung in Level und das Angebot "um Euch selbst zu challengen oder Euch ein ‘Duell der Genies’ mit einem anderen Nutzer zu liefern." als nicht mehr dem Grundgedanken des Forums würdig.

Lange habe ich überlegt, ob ich unter diesen Umständen weiter Teilnehmer sein will oder ob Fragesteller künftig auf mein Wissen verzichten müssen.

Im Ergebnis habe ich beschlossen, meinen Account zu kündigen, da schon vor mir genügend kompetente Teilnehmer vorhanden waren und auch nach mir solche kommen werden. Die Fragesteller werden also auch künftig ihre Antworten bekommen.

Meine Entscheidung ist keinesfalls eine Aufforderung an andere Teilnehmer, ebenso zu verfahren. Das bleibt jedem selbst überlassen und das muss auch jeder selbst für sich entscheiden.

In meine eigenen Ansichten und meine Lebenseinstellung passt es eben nicht mehr rein.

Deshalb:

Ciao, ByeBye und Adieu, es war schön mit Euch; auch, in Kommentaren so manchen Disput auszutragen. Ausserdem habe auch ich vieles von Euch gelernt.

Und für die Wertschätzung, welche ich über gute Beurteilungen und "Danke" zu meinen Antworten bekommen habe, habe ich mich gefreut und danke ich abschliessend.

Walter

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Hallo wjgmuc

Zu dem neuen Punktesystem solltest du wissen, dass dieses zu Finanzfrage.net kam, weil es zu allen Communties von Gutefrage.net kam. Es ist also keine Finanzfrage.net exklusive Sache.

Natürlich steht auch weiterhin das Rat geben im Vordergrund. Das neue Punktesystem soll nur ein Nachfolger des früheren Fragantsystem sein (abgeschafft Ende 2016), welches vor allem bei Gutefrage.net wirklich viele Nutzer vermisst haben.

Ich bin hauptsächlich bei Gutefrage.net, schreibe dort recht viele Antworten und auch recht viel im dortigen Forum du kannst kannst mir glauben wenn ich dir schreibe, dass dort wirklich oft nach neuen Leveln gefragt wurde teilweise wurde das sogar energisch gefordert.

Du siehst also, dieses neue System ist nichts was den Communities von Gf und Co aus dem Nichts vor die Nase gesetzt wurde es gibt wirklich keinen Grund Finanzfrage.net deswegen zu verlassen.

Wenn es dich erstmal ärgert würde ich dir eher raten mal ein paar Wochen vergehen zu lassen, evtl eine Pause von Finanzfrage.net zu nehmen und dann später wieder zurückzukehren.

Du gibst wirklich gute Antworten und es wäre ein Verlust für Finanzfrage.net wenn du kündigen würdest.

Es gibt auch noch andere Gründe für neue Level so gibt es z.b. einige spezielle Rechte, die nicht unbedingt jeder neu Angemeldete haben muss die für langjährige Nutzer aber sinnvoll sind.

Z.b. konnte man sich früher das Recht verdienen Nutzer zu melden oder unpassende Tags aus Fragen zu verstecken mit dem neuen Punktesystem eröffnet sich wieder eine vernünftige Möglichkeit diese Recht auch nach September 2016 angemeldeten Nutzer zugänglich zu machen.

Nutzer die den Fragant noch erlebt haben werden die damaligen Level und Recht noch ein begriff sein für allen anderen habe ich mal diesen Screenshot herausgesucht:

Achtung veraltete Informationen:

Bild zum Beitrag

LG

Darkmalvet

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Hallo Seroga493

Amazon darf deinen Vater nicht dafür bestrafen, dass du dort Schulden hast. Ihr beiden seid 2 eigenständige Personen und eure Verwandtschaft berechtigt Amazon noch lange nicht den einen für die Taten des anderen verantwortlich zu machen.

Dein Vater soll sich einfach ganz normal bei Amazon registrieren er hat ja schließlich niemals gegen die AGBs oder sonstiges von Amazon verstoßen und braucht somit keiner Schuld bewusst sein.

Sollte Amazon:

  1. Ihn sperren nachdem das Konto bereits erstellt wurde: In diesem Fall bestand bereits ein Vertrag zwischen ihm und Amazon und er wurde gesperrt ohne, dass er einen Verstoß begangen hat --> Amazon ist vertragsbrüchig und kann auf Erfüllung des Vertrages verklagt werden. Eine anwaltliche Aussage zu einem ähnlichen Fall bei Ebay findest du hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/eBay-sperrt-Verkaeuferkonto--f264285.html
  2. Ihm die Registrierung verweigern: Würde das bedeutet Amazon muss Daten über ihn haben auf derer Basis sie diese Entscheidung überhaupt hätten fällen können. Diese Daten müssten sie gehabt haben bevor er überhaupt Kunde war und somit bevor er einer Speicherung seiner Daten hätte zustimmen können --> DSGVO Verstoß

Soweit zur Rechtslage, sollte einer dieser Fälle eintreten sollte erst einmal versucht werden von einem Missverständnis wegen gleicher Adresse auszugehen und die Sache durch Nachweis der Identität etc aus der Welt zu räumen.

Erst wenn das fehl schlägt sollten rechtliche Schritte angedroht werden. In der Regel wissen Amazon, Ebay und Co, dass Praktiken die einer "Sippenhaftung" nahe kommen rechtswidrig sind und rudern zurück sobald sich jemand anfängt sich rechtlich zu wehren oder an die Medien zu wenden.

LG

Darkmalvet

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Hallo Dima37

Wenn du in Deutschland lebst und sich dein Wohneigentum in Deutschland befindet unterliegt es auch ausschließlich deutschem Recht.

Mit welchem Recht sollten US Behörden für etwas Steuern verlangen dürfen was im Geltungsbereich deutschen Rechtes passiert. Umgekehrt können deutsche Behörden ja auch nicht hergehen und von ausgewanderten Deutschen auf ausländischem Boden Steuern vollstrecken.

LG

Darkmalvet

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