Hallo,

ich hatte einmal eine Frage zum Mietrecht.

Ich habe vor ein paar Monaten einen Mietvertrag abgeschlossen und wurde jetzt von einem Bekannten darauf hingewiesen:

Ich musst eine Gebühr von 153 Euro inkl. Steuern zahlen als ich meinen Vertrag bekommen habe. DIese Gebühr war im Vertrag nicht benannt und der Vertrag war mir so vorgegeben worden. Die Gebühr wurde mir lediglich mündlich mitgeteilt. Auf der Quittung für die Gebühr steht auch nur "Bearbeitungsgebühr Mietvertrag".

Der Vermieter lässt sich durch eine "Consulting GmbH" vertreten. Die Pauschalwarmmiete beträgt 390€.

Die Verwaltungsfirma hatte mir gegenüber gesagt, dass die Gebühr rechtens ist, da sie nicht die Höhe einer netto Kaltmiete übersteigt.

Nun frage ich mich jedoch, ob die Gebühr so legal ist oder nicht, da es hier einige Gerichtsentscheidungen zu gab.

VIelleicht könnt ihr mir ja helfen.