Setz Deinem vermieter eine Frist von 7-14 Tagen setzten, danach kannst du, natürlich nur nach vorheriger Info an V und am besten in Absprache mit dem Mieterbund, die Miete kürzen. Nobs hat Recht, eigentlich müsste es im interesse des V sein, den Schaden so schnell wie möglich zu beseitigen, auch ich glaube Du solltest noch einmal Telefonieren und fragen wie der Status ist, wenn er Dir dann sagt, das er sich noch nicht drum gekümmert hat, oder das es noch dauert 8warum auch immer) dann mach das Schreiben fertig und schick es per Einschreiben zu. Angehängt hab ich Dir noch zwei Gesetze, die auch noch wichtig für Dich sein könnten: zu finden unter: http://www.mieterbund.de/stichworte_zum_mietrecht.html
Not- und Kleinreparaturen Wer zahlt was? (dmb) Für notwendige Reparaturen und die erforderliche Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss der Mieter den Vermieter über auftretende Mängel oder Defekte informieren, der muss sich um die unverzügliche Beseitigung bzw. Reparatur kümmern.
Vermieter muss Möbel abbauen(dmb)
Will der Vermieter in der Mieterwohnung Reparaturen oder Sanierungsarbeiten durchführen, muss er auch für den notwendigen Auf- und Abbau des Mietermobiliars sorgen, nicht der Mieter selbst, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin 65 S 62/08).Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) musste der Vermieter in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Mieters Feuchtigkeits- und Bauschäden beseitigen. Er machte den Beginn der Arbeiten davon abhängig, dass der Mieter „Baufreiheit“ schafft, also in seiner voll gestellten Wohnung Möbel abbaut, umrückt usw.Hierzu ist der Mieter nach der Entscheidung des Gerichts aber nicht verpflichtet. Der Mieter muss die notwendigen Arbeiten in seiner Wohnung lediglich dulden, ihn trifft aber keine Mitwirkungspflicht daran. Es ist Sache des Vermieters, die notwendigen Auf- und Abbauarbeiten von Möbeln vorzunehmen. So lange der Vermieter mit den Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht beginnt, kann der Mieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes die Miete mindern.