Hallo Zusammen,
Ich habe eine Weiterbildung begonnen und dafür Meister-Bafög beantragt. Lt. dem Berater vom Bildungsträger ist die Weiterbildung für die Förderung über das Meister-Bafög zugelassen, bei Nicht-Bewilligung könnte ich aber sofort kündigen mit 1 Monat Kündigungsfrist und man würde mir dann einen anderen Preis machen.
Nun habe ich das Bafög beantragt und man hätte dem auch entsprochen, jedoch nur zum Teil (nicht mal die Hälfte der Lehrgangsgebühren) weil es eben Bäfög Höchstgrenzen gibt (über die mich aber niemand informiert hat in den zahlreichen Telefongespächen mit verschiedenen Stellen). Die Bafög Bank sagt der Lehrgang ist viel zu überteuert und zu lange. Der Bildungsträger hat dreimal so viele Stunden berechnet wie von der IHK veranschlagt.
Daraufhin rief ich den Berater vom Bildungsträger an und er sagte ich soll sofort die Kündigung per E-Mail schicken. Er wird mir helfen und klären, damit ich so schnell wie möglich aussteigen kann. Ich habe dann wie er gesagt hat gekündigt "mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Termin."
Nach hin und her habe ich dann eine Bestätigung erhalten:
"Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung vom 15.01.2013 mit sofortiger Wirkung zum 18.01.2013."
Der Bildungsträger sagt jetzt telefonisch die Kündigung sei erst zum 10.03.2013 wirksam. Die Bestätigung sei nur auf den Eingang der Kündigung bezogen (die sie aber schon am 15.01. per Mail erhalten haben). Nun habe ich auch das letzte Mal am 15.01. an der Weiterbildung teilgenommen und danach nicht wieder.
Ich soll jetzt knapp 5.000 € zahlen weil ich hätte erst zu März kündigen können. Jetzt bin ich Arbeitslos gemeldet, bekomme auch nächste Woche erstmals seit November wieder etwas Geld überwiesen, d.h. ich muss seit Monaten jeden Cent umdrehen und bekomme nun so wenig ALG1, dass es kaum reicht für meinen Unterhalt.
Ich weiss nun nicht mehr weiter und frage mich was ich tun kann. Ich bin der Meinung das Kündigungsschreiben sagt aus, dass ich sofort raus bin und nicht darüber hinaus zahlen muss. Ausserdem gibt es eine Klausel in den AGB des Bildungsträgers, der aussagt, dass wenn die Förderung nicht gewährt wird man aus dem Vertrag raus kommt.
Kann mir jemand weiter helfen?
:-(
Vielen Dank!