Verlusttöpfe bei Auswanderung?
Hallo ... kann mir jemand verraten was mit einem Verlusttopf (Aktien) passiert wenn man sich in Deutschland abmeldet und ins europäische Ausland zieht? Ist der weg oder geht der einfach in Form einer Verlustbescheinigung ans deutsche Finanzamt ... für den Fall, dass man nochmal wieder kommt und dann Aktiengewinne hat, die sich damit dann verrechnen lassen !?
Und zweite Frage: angenommen man meldet sich aus Deutschland ab, behält aber ein deutsches Arbeitsverhältnis (100% Arbeitsleistung in Deutschland!), versteuert demnach hier auch ... dann ist man durch das Arbeitsverhältnis ja beschränkt steuerpflichtig. Wie würde es sich dann mit den Verlusttöpfen verhalten?
Wer kennt sich aus und mag antworten?
doppelbesteuerungsabkommen,
Verlustvortrag