Guten Tag,

Es sind insgesamt 4 Grundschulden im Grundbuch eingetragen.

  1. 800.000DM Bank X
  2. 350.000€ Bank X
  3. ? Betreibender Gläubiger Privatperson
  4. ???

Laut Amtsgericht entfallen die Grundschuld Nr. 3 und 4 beim Kauf, da 3 durch die Versteigerung die Schuld begleichen möchte und 4. Nachrangig ist.

Schuld 1 und 2 müssen wohl übernommen werden.

Nun meine Frage:

Muss ich die Grundschulden in voller höhe übernehmen, oder nur der Teil dieser Schulden, der bei der dahinterstehenden Bank noch offen ist?