Hallo,
dann hat Ihr Mann sowieso schon wahrscheinlich gegen das Meldegesetz verstoßen.
Grundsätzlich ist Ihr Mann natürlich unterhaltspflichtig für das Kind und wenn er arbeitet ist er wahrscheinlich auch leistungsfähig.
Normalerweise sollte Ihnen das Jugendamt hier mehr Unterstützung geben. Denn normalerweise kümmert sich das Jugendamt schon um die Aufenthaltsortsermittlung und verlangt von Ihrem Ex-Mann die Offenlegung seiner Einnahme. Kommt er dem nicht nach, kann das Jugendamt die Auskünfte auch beim Arbeitgeber direkt einholen.
Ein weiterer Weg wäre hier folgender:
Sie erstatten bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB. Dann wird die Polizei ein Verfahren einleiten und den aktuellen Aufenthaltsort Ihres Ex-Mannes ermitteln.
Dann sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe eine Unterhaltsklage durchführen. Dann wird Ihr Anspruch auf die Unterhaltszahlung tituliert und Sie können, wenn der Ex-Mann erneut die Zahlung verweigert eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg.
Viele Grüße Daniel