Bauliche Veränderungen bei Nießbrauch?
Hallo,
muss man als Nießbrauchsberechtigter bauliche Veränderungen des Eigentümers akzeptieren? Zum Beispiel, wenn eine Ladestation für E-Autos durch den Eigentümer eingebaut werden soll (Kosten fallen für uns nicht an, aber wir möchten das nicht)?
Immobilien,
Nießbrauch