Angabe von Kapitalerträgen als freiwillig krankenversicherter Rentner?
Was passiert, wenn man im Krankenkassenfragebogen zur Ermittlung der Einkunftsarten eines freiwillig krankenversicherten Rentners, vergessen hat Kapitalerträge zu deklarieren. Zieht dieses unmittelbar eine Strafe nach sich oder wird man stattdessen nur aufgefordert diese Angaben nachzureichen?
Rentner,
Krankenkassenbeitrag,
freiwillige Krankenversicherung