Ich finde den Ausdruck "steuerlich absetzbar" eher besser, als "voll absetzen" Wenn es beruflich gebraucht wird, dann ist es für den jeweiligen Zweck steuerlich geltend zu machen im Rahmen der Betriebskosten. Man kann dann die MwSt der Anschaffungskosten im Rahmen der USt Erklärung geltend machen. Im Rahmen der Abschreibung kommt es natürlich wie oben bereits erwähnt auf 3 oder mehrere Jahre an.
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Bei einer GmbH sind es 51 % - dann hat man das Sagen....
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Meistens brauchen Versicherungsgesellschaften noch einige Sachen, wie z. B. genauen Schadenshergang, Gutachter usw. Das kann entsprechend dauern. Eine Richtlinie gibt es hierfür nicht. Man kann nur selbst beschleunigen, wenn man echt alles an Unterlagen zusammen richtet was angefragt wird.