Unsere Mieterin hat zum 30. November 2021 gekündigt, sie ist aber leider letzte Woche verstorben. Sie war alleinige Mieterin und hat nur eine Schwester und eine Nichte als engste Verwandte. Die Mieterin wurde vor 4 Wochen zur Sozialhilfeempfängerin. Das Girokonto war angeblich überzogen und auf dem Sparbuch sind nur noch wenige Euro übrig, die für die Beerdigung benötigt werden. Weder die Schwester noch die Nichte wollen für die weiteren Kosten oder die Entrümpelung der Wohnung aufkommen und haben uns gesagt, wir sollen das Sozialamt belangen.
Rein rechtlich gesehen, wer ist nun zuständig für die Mietzahlung für Oktober und November 2021? Wer für die Entrümpelung? (Die Wohnung ist noch voll von Gegenständen und Müll) Und wer für die Endreinigung bzw Ausbesserung von Schäden an der Wohnung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.