Wir haben i. Dez. 2010 einen Geschirrspüler gekauft,den wir selbst eingebaut haben. Nunn ist ein defekt a. d. Tür aufegtreten ( Tür fällt beim Öffnen gleich runter ). Wie verhält es sich mit d. Garantieanspruch zu diesem Gerät. Uns wurde mitgeteilt, dass KEIN Garantianspruch besteht, da wir das Gerät selbst eingebaut haben. Stimmt das ?