Sollte der LKW über 7,5 Tonnen wiegen ist es vorgeschrieben.

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Flucht vom Unfallort und Gefährdung des Straßenverkehrs?

Eine Person war an einem Parkplatz mit Freunden, er hat sich dazu entschieden Alkohol zu trinken und seinen Roller so zu parken das er ihn am darauffolgenden Tag abholen kann, wenn er nüchtern ist. Er sah im laufe des Abends seinen Roller herumfahren und hat seine Taschen kontrolliert und ihm fiel auf das der Schlüssel nicht da ist. Er hat ihn am Roller stecken gelassen. Er ist hinterher gerannt aber der Unbekannte ist weg gewesen, die Polizei ist auch hinterhergefahren. Der Roller kam nach kurzer Zeit bei ihm entlang gefahren und ist in eine Allee eingebogen, es war eine Sackgasse und er rannte hinterher(ca.300m). Der unbekannte Fahrer baute einen Unfall und die Polizei stand daneben. Der Unbekannte floh zu Fuß und er rannte ihm hinterher, eine Böschung herunter, er fiel hin und tat sich an den Rippen weh und hat einige schürfwunden. Nach der Böschung kam eine s Bahn Haltestelle an der er stand, wo ein Zug einfuhr. Es standen ein paar Menschen an der Station und die Polizei lief gerade die Treppe herunter. Er entschied sich in den Zug zu gehen um den Dieb zu finden, leider ohne Erfolg. Die Station dannach stieg er aus(Leipzig Stötteritz)  und es kamen ihm Beamte der Polizei entgegen er hat ihnen das Anliegen geschildert, sie machten einen Alkohol Test(pusten) und er hatte 0,5 Promille. Die Beamten sind dann mit ihm ins Krankenhaus gefahren und haben noch einen bluttest gemacht. Er hat nun ein Verfahren wegen der Flucht vom Unfallort und Gefährdung für den Straßenverkehr am Hals, sein Führerschein bf17 wurde eingezogen und ihm wurde wenig Hoffnung gemacht das er ihm wieder bekommt.

würde mich sehr über eure Hilfe freuen 🙂

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Gebruder Grimm waren das bestimmt

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Keine Angst. Deine Kündigungsfrist beträgt längstens einen Monat, egal was da steht

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Schäm Dich

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Da wird ich mal vorsichtshalber bei der Polizei nachfragen.Gibt genug Hochstapler.

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Das ist eine heftige Frage

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Du darfst Geld einzahlen soviel Du willst. Da wird nichts nachgeprüft. Allerdings müssen die Banken zahlungen über 10000€ dem Finanzamt melden. Sollange es legales Geld ist, geht alles in Ordnung

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Es gibt kein vorgeschriebenes Reifenalter. Nur Empfehlungen. Die Profiltiefe ist entscheidend. Die sollte +1,6 Millimeter betragen.

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Gier frisst Hirn

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Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Sollte auf Dich nicht zutreffen.

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Wenn mir jemand 25000€ schenkt ist das doch sein Problem. Da hätte er mal früher dran denken sollen und einen Vertrag aufsetzten. Aber LIEBE MACHT BLIND. Biste fein raus. Glaub mir er kann da machen was er will, er hat Dir das Geld ohne Angabe einer Rückzahlungserklärung überwiesen. Pech für ihn, gut für Dich. Lass Dir bloss nichts anderes erzählen.

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