Wegezeit zum Betriebsarzt soll nicht vergütet werden?
Ich musste auf Anweisung des AGs zur Pflicht/Einstellungsuntersuchung zum Betriebsarzt fahren. Ich fuhr viereinhalb Stunden insgesamt mit dem ÖPNV in meiner Freizeit noch vor Arbeitsvertragsbeginn im Dezember. Wartete eine Stunde auf einen zehnminütigen Termin. Mein AG behauptet nun Fahrzeiten egal wohin (Arbeitsstätte oder BA) sind Privatvergnügen. Selbst von der Arbeitsstätte wäre ich zweimal eine Stunde und 20min unterwegs gewesen... Er ist nur gewillt die Fahrkarte zu zahlen (weil ich grade ewig auf ALG warten muss).
Ich finde wirklich kein eindeutig zu lesendes Gesetz dazu. Bitte Hilfe!
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